Das Sportgericht hat die Entscheidung des Schiedsrichters als Tatsachenentscheidung angesehen und somit war der Einspruch vergebens, weiterhin hatte Osmanlispor die Einspruchsgebühr nicht fristgerecht entrichtet. Für den DSC 09 sind keine Kosten entstanden und wir hoffen auf keine weiteren Sitzungen.

Mit freundlichen Grüßen Thorsten Kaminski